Alternativen zur Durchführung von Versammlungen

06.11.2020

Um Vereine und Verbände in Zeiten der Corona-Pandemie in die Lage zu versetzen, auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, wurde Ende März das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet.

So können beispielsweise auch ohne entsprechende Satzungsregelungen Mitgliederversammlungen ohne physische Präsenz durchgeführt sowie Beschlüsse außerhalb von Mitgliederversammlungen von Vereinen und Verbänden gefasst werden.

Des Weiteren wurden für Vereine und Verbände auch Regelungen für den vorübergehenden Fortbestand bestimmter Organbestellungen auch ohne Vorliegen entsprechender Satzungsregelungen getroffen, sollten diese ablaufen, ohne dass neue Organmitglieder bestellt werden können.

Diese vorübergehenden Erleichterungen zur Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Vereine, aber auch für ihre handelnden Vorstände wurden nun aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie bis 31.12.2021 verlängert.

Informationen zu "Rechtlichen Fragen und Antworten zu Corona für Vereine" finden Sie hier.

Informationen zu "Befristete Erleichterungen im Vereinsrecht" finden Sie hier.

Informationen zu "Nach Corona noch virtuell?" finden Sie hier.